Statement nach der Cartellversammlung 2024 in Berlin
Der Vorstand des CV-Afrika-Hilfe e.V. schließt sich nach Auswertung des veröffentlichten vorläufigen Abschlussberichts der wissenschaftlichen Studie dem CV-Ratsvorsitzenden an (s.u.), dass die gezeigte hohe moralischen Integrität und die Handlungen des ehemaligen CV-Seelsorgers Dillinger sich diametral widersprachen. Der CV-Afrika-Hilfe e.V. hatte mit Bekanntwerden der Vorwürfe am 13. April 2023 die übergriffigen Handlungen scharf verurteilt und sein tief empfundenes Mitgefühl für die Betroffenen bekundet. Am 14. April 2023 wurden Dillinger die Mitgliedschaft und der Ehrenvorsitz durch den Vorstand postum entzogen.
Eigene Recherchen und Maßnahmen
Am 13. April 2023 begannen durch den Verein die Anschreiben an die damaligen Projekt-Bistümer, die Projektpartner und die Kontaktaufnahme zu den Gründungsmitgliedern und Altvorständen. Parallel hierzu startete die teils mühevolle Recherche in den Alt-Unterlagen, es ging um einen Zeitraum vor weit über dreizig Jahren, ob es darin irgendwelche Hinweise eines möglichen Amtsmissbrauches gab.
Der zeitliche Prüfrahmen wurde dabei von der Gründung 1972 und der Aussage des nachfolgenden Vorsitzenden Grevelding in der Academia "Da Cbr Pfr. Dillinger in den 90er Jahren nicht mehr selbst nach Afrika fahren wollte, beriet ich den Vorstand der CV-Afrika-Hilfe" mit 1990 angesetzt.
Die Unterlagenrecherchen ergaben keine Indizien für Mittelverwendungen, die vom normalen Fördermodell abwichen (s.u.) und keine Hinweise auf etwaige Beschwerden. Keine der kontaktierten Personen, Projektpartner / -bistümer meldete Vorfälle oder Verdachtsmomente an den Verein zurück. Von Seiten der ehemaligen Stipendiaten kamen durchweg positive Rückmeldungen, gleichwohl festgestellt wurde, dass der damaligen Kontaktaufnahme keine offizielle Beauftragung Dillingers durch den Verein zu Grunde lag. Denn eine proaktive Betreuung war kein Teil des Projektes. Die Reaktionen der kontaktierten Altvorstände und Gründungsmitglieder reichte von Ungläubigkeit bis Bestürzung, wobei aber alle sich bemühten, dem aktuellen Vorstand zuzuarbeiten.
Die Ausführung eines Gründungsmitglieds auf der Cartellversammlung 2023 zeigten, wie auch die im Abschlussbericht ausgeführten Aussagen mehrerer Interviewpartner, dass dessen dunkle Seite nicht erkannt wurde. Sondern, dass dessen Stellung als CV-Seelsorger eine hohe moralische Integrität implizierte und dessen Anliegen für eine Verbesserung der Situation der Leprastation in Mbalmayo dieses Bild abrundete. Die Schilderungen des Umfanges der Tätigkeit Dillingers in Afrika für die CV-Afrika-Hilfe, deckte sich dabei mit den Eigenrecherchen des Vereins und umfasste somit nicht mehr als rund ein halbes Dutzend Aufenthalte. Wobei die Art der Anlässe des Aufenthaltes und deren Ausgestaltung wenig bis gar keinen Raum für übergriffiges Verhalten geboten haben dürften. Was dem Verein durch damals anwesende Cartellbrüder und Dritte bestätigt wurde. Für private Urlaubsreisen nach Afrika sieht sich der Verein selbstverständlich keinesfalls in irgendeiner Verantwortung.
Der Aufruf an mögliche Betroffene den aktuellen Vorstand sowie vor allem die Aufarbeitungskommission des Bistums Trier direkt zu kontaktieren, ergab keine Rückmeldungen.
Es fanden mehrere Kontakte mit Herrn Hromada (Mitglied der Aufarbeitungskommission) statt, dem wir nach unseren Möglichkeiten zuarbeiteten. Und selbstverständlich stand und steht der Vorstand im engen Austausch mit dem Cartellverband.
Ein Fördermodell, das keinen Spielraum für Amtsmissbrauch gibt
Der Abschlussbericht zeigt indirekt ebenso auf, dass das Fördermodell der CV-Afrika-Hilfe e.V. eine Spendenabhängigkeit nicht ermöglichte.
Durch die Projektpartner, explizit im Abschlussbericht ausgeführt am Beispiel der kamerunischen Regierung, zu ergänzen um andere Projektpartner analog, erfolgte die Beantragung der Förderung (im konkreten Fall für Stipendiengelder). Die Anträge wurden durch die Vorstände geprüft und so diese bewilligt wurden, an den jeweiligen Projektpartner (Regierung, Bistum) ausgezahlt. Und nicht direkt oder in Tranchen an die Stipendiaten. Die Finanzierung der Stipendien erfolgte dann durch den Projektpartner selbst. Abschließend wies der Projektpartner dem Vorstand die Mittelverwendung nach und dies floss in den jeweiligen Rechenschaftsbericht des Vereins ein. Die Rechenschaftsberichte wurden sowohl von den Kassenprüfern, den Wirtschaftsprüfern und zuletzt durch die Cartellversammlung abgenommen.
Maßnahmenkatalog für die Zukunft
Ungeachtet der Tatsache, dass der vorläufige Abschlussbericht keine Verdachtsmomente aufwirft, die die Tätigkeit Dillingers im Vereinsauftrag betraf, wurden einige Regelungen festgelegt.
- Der Verein stellt fest, dass die Beibehaltung des Fördermodells eine solide Grundlage bildet.
- Die Meldemöglichkeiten bleiben weiter ausgewiesen, es wird zudem proaktiv Rückfragen bei den Projektpartnern über eingehende Beschwerden geben.
- Durch die Tatsache, dass alle Vorstandsmitglieder durch Projektpartner direkt kontaktiert werden können, wird sichergestellt, dass mögliche Beschwerden bekannt werden.
Und wir hoffen von ganzem Herzen, dass mit Informationen, auch durch kirchliche Stellen, zukünftig deutlich transparenter umgegangen werden wird, als es in dieser Causa der Fall geschehen ist. Genau hinsehen statt wegsehen, zielgerichtet und transparent mit Verdachtsfällen umgehen – das müssen die Maximen des Handelns sein.
CV-Statement nach Abschlussbericht in der Causa Dillinger
„Der im Bistum Trier veröffentlichte vorläufige Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger hat noch einmal aufgezeigt, wie sehr Dillingers Erscheinungsbild nach außen und seine zur Schau getragene hohe moralische Integrität in einem eklatanten Widerspruch zu seinem Handeln stand.“ Das stellt der Vorsitzende im CV-Rat des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen Dr. Claus-Michael Lommer (R-Bl) fest.
Der Cartellverband hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den ehemaligen Verbandsseelsorger (1970 – 1982) am 13. April 2023 die ihm zur Last gelegten Taten und übergriffige Handlungen auf das Schärfste verurteilt und sein tief empfundenes Mitgefühl mit den vom Missbrauch Betroffenen bekundet.
Der Vorsitzende im CV-Rat hat dem Bistum Trier in einem entsprechenden Schreiben die Bereitschaft mitgeteilt, bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle zu unterstützen. Der Aufruf des CV an Missbrauchsbetroffene aus dem Verband, sich dort zu melden, erbrachte keine Rückmeldung.
Eine ursprünglich vorgesehene Untersuchungskommission nahm ihre Tätigkeit nicht auf, weil sie keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft erhalten hätte. Innerhalb des Verbandes und der CV-Afrika Hilfe e.V. wurden alle Unterlagen des ehemaligen CV-Seelsorgers und Vorsitzenden der CV-Afrika Hilfe e.V. auf Hinweise eines Amtsmißbrauchs sorgfältig geprüft. Entsprechende Gespräche wurden mit Zeitzeugen geführt. Wie auch der vorläufige Abschlussbericht des Bistums Trier ausweist, haben unsere Recherchen keine Hinweise darauf ergeben, dass Dillinger seine zahlreichen Mitgliedschaften dazu nutzte, Netzwerke für strafrechtlich relevanten sexuellen Missbrauch aufzubauen oder an solchen teilzuhaben.
Der Umgang mit den Missbrauchsbetroffenen und der Schutz der Täter sind ein dunkles Kapitel in der Geschichte der katholischen Kirche. „Heute ist es mehr denn je wichtig, genau hinzuschauen und sensibel auf etwaige Verdachtsmomente zu reagieren”, schließt der Vorsitzende im CV-Rat sein Statement.
Proaktive Nachfrage
Ab spätestens den 1990-er Jahren ist kein Aufenthalt des Herrn Dillinger in einem afrikanischen Staat für den Verein verzeichnet, dies seinen vorherigen Malaria-Erkrankungen geschuldet. Den Vorsitz hatte er seit 2005 nicht mehr inne. Die überwiegende Anzahl der Projekte wurde damals durch Spendensammlung in und Finanzierung aus Deutschland ermöglicht und durch langjährige Projektpartner wie Bischof Etoga, Adalbert, Aiti, Kardinal Zoungrana usw. vor Ort umgesetzt. Zum Abschluss erfolgten die obligatorischen dokumentierten Rechenschaftsberichte an den Verein durch die jeweiligen Projektpartner.
Den Verein vertrat er in einem afrikanischen Staat auf Grund der Einladungen durch Mgr. Pierre Célestin Nkou (Kamerun, 1970, diese führte schließlich zur Vereinsgründung 1972) und Bischof Paul Etoga (Kamerun, 1970-er Jahre), wie es dem Verein durch Gründungsmitglieder / ehemalige Altvorstandsmitglieder mitgeteilt wurde. Die meisten Kontakte zu Projektpartnern ergaben sich, wie man zudem den eigenen Ausführungen des Herrn Dillinger entnehmen kann, in den beiden Anfangsdekaden durch persönliche Kontakte aus seinen Aufenthalten in Heidelberg und vor allem in Rom. Die Förderung erfolgte danach wie eingangs beschrieben.
Die CV-Afrika-Hilfe hat seit dem 14.4.2023 proaktiv die damaligen Projektpartner sowie die Mitglieder des Gründungsvorstandes kontaktiert, um Auskunft darüber zu erhalten, ob es in den 1970er- resp. 1980er-Jahren irgendwelche Vorfälle oder Verdachtsmomente gab.
Für Hinweise: Bitte per E-Mail an den Verein und zusätzlich auch an intervention@bistum-trier.de.
Direktmaßnahme postum
Da sich die in den Beiträgen zur Last gelegten Taten und übergriffigen Handlungen des Herrn Dillinger nicht mit den Werten des CV-Afrika-Hilfe e.V. vereinbaren lassen, wurden diesem -mit Vorstandsbeschluss vom 14. April 2023 – postum die Mitgliedschaft und der Ehrenvorsitz im Verein entzogen.
Der Vorstand des CV-Afrika-Hilfe e.V.
Stellungnahme des Vereins
„Fassungslos nahmen wir die Berichterstattungen vom 13.4.2023 über den Gründungsmitinitiator des CV-Afrika-Hilfe e.V. (1972) zur Kenntnis. Der Mann, wie er dort geschildert wird, ist mit dem Bild des Mannes, den die aktiven Vorstände der letzten beiden Dekaden kennengelernt haben, schwerlich bis gar nicht vereinbar. Von solchen Handlungen, wie sie hier berichtet wurden, distanziert sich der Verein jedoch eindeutig und ohne jegliches Wenn und Aber.
Die CV-Afrika-Hilfe leistet seit nunmehr 51 Jahren nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort. Unser Ziel ist es, Not zu lindern und Zukunftsperspektiven in den afrikanischen Staaten zu schaffen. Ausgehend von der Maxime, Menschen helfen zu wollen, sind gerade Handlungen, wie sie am 13. April berichtet wurden, unter gar keinen Umständen tolerierbar. Und dabei spielt es unseres Erachtens keine Rolle, wie viele Dekaden seitdem vergangen sind.
Bei Kenntnis der nun berichteten Vorfälle, deren Wahrheitsgehalt wir nicht verifizieren können, da wir von offizieller Bistumsseite keine entsprechenden Informationen erhalten haben und Pfr. Dillinger verstorben ist, hätte dies jedoch sofort zu entsprechenden Maßnahmen des Vereins geführt.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Vorwürfe nicht seine Arbeit in der CV-Afrika-Hilfe berührten*, empfinden wir eine tiefe Betroffenheit und Bestürzung.
Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern seiner Taten.“
Der Vorstand des CV-Afrika-Hilfe e.V.
* Diese Aussage bezieht sich auf das Fördermodell der CV-Afrika-Hilfe vor 2005: Spendensammlung in und Finanzierung aus Deutschland - nach erfolgter Prüfung des jeweiligen Projektantrags, danach die Umsetzung durch zuverlässige (teils langjährige) Projektpartner wie Bischof Etoga, Adalbert, Aiti, Kardinal Zoungrana usw. vor Ort. Zum Abschluss erfolgten die Prüfungen der dokumentierten Rechenschaftsberichte an den Verein. Außerdem stützt sie sich auf die Aussagen der damaligen Vorstandsmitglieder.