Spendenkonto für deine Überweisung
Pax-Bank Köln, IBAN: DE12 3706 0193 0016 8000 15,
Bic: Genoded1Pax
Informationen rund um die Spendenbescheinigungen
Spenden bis 200,-- Euro
Spenden bis 200,-- Euro müssen nicht per Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) nachgewiesen werden. Es reicht der Überweisungsträger der CV Afrika Hilfe.
Spenden über 201,-- Euro
Bei Spenden über 200,-- Euro erhalten Sie im Februar des Folgejahres automatisch eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) über unsere Spendenverwaltung.
Alle Spendenquittungen können online angefordert werden: spendenquittung(at)cvafrikahilfe.de.
Über den CV-Afrika-Hilfe e.V.
Die Körperschaft CV-AFRIKA-HILFE E.V.ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO und wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Mayen, Aktenzeichen/Steuernummer: 29/650/05365, vom 12.06.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018-2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit. Das gilt auch für Mitgliedsbeiträge.
Alle Jahresabschlüsse der CV-Afrika-Hilfe werden auf der Cartellversammlung schriftlich vorgelegt. Hinweis: Seit 2021 ist auch die elektronische Übermittlung von Zuwendungsbescheinigungen möglich, wenn dies zuvor beim zuständigen Finanzamt
beantragt wird.
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